Schulbuchausleihe

Rückgabe der Schulbücher zum Ende des Schuljahrs 2022/2023

Die Rückgabe der Schulbücher am Ende des Schuljahres 2022/2023 findet im Juli 2023 statt. Der genaue Zeitplan kann unter folgendem Link abgerufen werden:

 Rückgabe Schulbücher 2023

 

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2023/2024

Die Ausgabe der Schulbücher erfolgt am Ende zur Sommerferien im Gebäude Karcherstraße zu folgenden Terminen:

 

Donnerstag, 31.08.2023

09:00 – 14:00 Uhr

Freitag, 01.09.2023

09:00 – 14:00 Uhr

Samstag, 02.09.2023

10:00 – 13:00 Uhr

 

Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/2023 an der Schulbuchausleihe teilgenommen haben, nehmen automatisch auch an der Schulbuchausleihe 2023/2024 teil, sofern keine Änderungsmitteilung an die Schule erfolgt. Im Leihentgelt von 150 € sind sowohl Schulbücher als auch digitale Bildungsmedien enthalten.

Eine Abmeldung ist jährlich zum Schuljahresende möglich.

Bitte überweisen Sie das Leihentgelt in Höhe von 150€  bis spätestens 01.06.2023 auf das Konto des Landkreises Saarlouis, IBAN DE57 5935 0110 0080 0354 47, BIC: KRSADE55XXX.

 

Wichtige Hinwiese zur Behandlung der ausgeliehenen Schulbücher

  • Unmittelbar nach der Aushändigung sollten die Schulbücher überprüft werden. 
  • Beschädigungen, falsch gepackte oder fehlende Bücher müssen sofort gemeldet werden.

Alle Teilnehmer/-innen an dem Verfahren müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden, weil sie für einen mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dürfen in den Büchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden.

Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie so beschädigt, dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler/innen zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Schulbücher verpflichtet.

Arbeitshefte, d.h. Bücher, in die in erheblichem Umfang hineingeschrieben werden soll und die zur Bearbeitung durch die Schüler/innen vorgesehen sind, werden - ebenso wie Lektüren - wie bisher verwendet. Natürlich entsteht daraus kein Schadensersatzanspruch. 

Informationen zur Rückgabe werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.

Alle anderen Bücher sollen möglichst so zurückgegeben werden, wie man sie erhalten hat, Spuren normalen Gebrauches ausgenommen. Unterstreichungen, Markierungen etc. in diesen Büchern sind nicht zulässig, da sie die Benutzbarkeit durch den nächsten Entleiher erheblich einschränken.

Grundsätzlich müssen die entliehenen Bücher am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Haben Sie ein Buch entliehen, das über mehrere Schuljahre in Gebrauch Ihres Kindes bleiben soll, so kann der Schüler/die Schülerin das Buch auch am Schuljahresende behalten, wenn er/sie auch im folgenden Schuljahr an der Schulbuchausleihe derselben Schule teilnimmt.